Die Liegenschaftkarte dient den Kommunen, Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen als Grundlage für Planungszwecke. Die Eigentümer haben die Gebäudevermessung und die Eintragung in das Liegenschaftskataster zu veranlassen.
Gebäudevermessung beauftragen
Über unser Formular können Sie einfach online eine Gebäudevermessung beauftragen.
Gebühren
Die Gebühr sowie die Auslagen sind allein vom Herstellungswert des Gebäudes abhängig und richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen. Zeitgebühren, Anfahrts- oder Kilometerpauschalen werden nicht zusätzlich berechnet.