Der einfache Lageplan besteht aus einem Textteil und einer Karte im Maßstab von mindestens 1:500. Die Grundlage dieser Karte ist die Amtliche Liegenschaftskarte. Der Textteil enthält Angaben des Grundbuchs, der Gemarkung, der Flur, des Flurstücks mit der Angabe der Eigentümer oder der Erbbauberechtigten, zur Lage des Grundstücks sowie Hinweise auf Baulasten. Auf dem Lageplan trägt der/die Architekt/in das Bauvorhaben ein. Ein aktueller Auszug aus der Amtlichen Karte 1:5000 ist nach der Bauvorlagenverordnung ebenfalls Bestandteil des Bauantrages.
Der qualifizierte Lageplan wird benötigt, wenn ihn die Bauaufsichtsbehörde fordert oder die Eintragung einer Baulast erforderlich ist. Zusätzlich zu den Angaben eines einfachen Lageplanes werden beim qualifizierten Lageplan noch Angaben zu den Nachbargrundstücken dargestellt und der örtliche Gebäudebestand mit der Liegenschaftskarte verglichen. Der Gebäudebestand und die Grenzen werden aufgrund der Vermessungszahlen neu berechnet, so dass der/die Architekt/in eine qualitativ bessere Planungsgrundlage erhält.
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Gebühren
Die Gebühren und Auslagen für hoheitliche Vermessungsleitungen richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen.