Nach dem Gesetz über das Amtliche Vermessungswesen sind alle Gebäude und Bauwerke in der Liegenschaftskarte nachzuweisen. Die Liegenschaftkarte dient den Kommunen, Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen als Grundlage für Planungszwecke.
Die Eigentümer haben die Gebäudevermessung und die Eintragung in das Liegenschaftskataster zu veranlassen.
Die Gebühr sowie die Auslagen sind allein vom Herstellungswert des Gebäudes abhängig und richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen. Zeitgebühren, Anfahrts- oder Kilometerpauschalen werden nicht zusätzlich berechnet.
Mit diesem Formular (PDF) können Sie eine Gebäudevermessung beauftragen.